Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf, die Vermietung und die Verpachtung von Gastronomien, Errichtungen und Gerätschaften, die Aufstellung und der Betrieb von Unterhaltungsautomaten und Geldspielgeräten, die Vermittlung von Personal und Belieferungs- und Aufstellverträgen mit Gastronomien und der Betrieb von Gaststätten.