Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption und das Management von Veranstaltungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere strategische und inhaltliche Politikberatung sowie die Ausübung redaktioneller, kommunikativer und verlegerischer Tätigkeiten und alle Arten von Geschäftsbesorgung für Dritte, insbesondere Vereine.