Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen und Werke im Bereich der Medien. Dazu gehören insbesondere: Druckvorbereitung und -begleitung, Produktion und Postproduktion von Videofilmen, Gestaltung und Erstellung von Webseiten und weiteren digitalen Repräsentationsorten, Umsetzung von Kommunikationskampagnen, Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen, Fotografie, Graphikdesign, Texterstellung, Animation, Konzepterstellung, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäften und Tätigkeiten.