Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen - ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte -, insbesondere an Unternehmen in den Bereichen Social Publishing, Social Media Marketing und E-Commerce im Sinne eines internationalen, integrierten Medien- und E-Commerce-Unternehmens, ferner die Unterstützung und Beratung der Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von genehmigungsfreien Dienstleistungen gegenüber den Beteiligungsunternehmen, insbesondere in den Bereichen IT, Marketing, Rechnungswesen und Finanzberichterstattung.