Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, zulassungsfreie Beratung von Energieprojekten, Beteiligung oder Errichtung sowie Bewirtschaftung von energieproduzierenden Anlagen oder Einrichtungen. Errichtung, Bewirtschaftung, Erwerb, Verkauf und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Beratung zur Rekrutierung von Fachpersonal aus allen wirtschaftlichen Bereichen. Beteiligung an anderen Unternehmen oder an Investitionsprojekten anderer Unternehmen aus unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen.