Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des ambulanten und stationären Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege. Durchführung von Fahrdiensten und Behindertenbeförderung. Berufliche Umschulung und Fortbildung von Arbeitssuchenden (besonders im Gesundheitswesen) und ihre Vermittlung, Durchführung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Kammern und Behörden sowie private Fortbildungsmaßnahmen und Beratung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.