Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Herstellung und der Vertrieb von Konsumgütern, einschließlich Lebensmitteln sowie Nahrungsergänzungsmittel und Superfood, wie Seren, Pflegeöle und Getränke;
b) das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußen von Beteiligungen verschiedener Art, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen, - jeweils ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung -
c) der Erwerb und das Veräußern von Immobilien sowie das Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz.