Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte in Deutschland. Die Gesellschaft darf zur Finanzierung des Geschäftszwecks Fremdmittel aufnehmen und ihre Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte belasten. Jede gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.