Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Erstellung und Programmierung von Computerprogrammen, die Erbringung von Online-Dienstleistungen soweit für diese keine Erlaubnis erforderlich ist, insbesondere auch Bereitstellung einer Computerdienste- & Computerspiele-Plattform, der Entwicklung und das Anbieten einer Plattform für Internet-Online-Spiele ("massively multiplayer online role playing game") einschließlich der Erstellung von grafischen Gestaltungen.