Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft hat den Zweck, für Ärzte, Apotheken und Patienten Dienstleistungen nichtärztlicher Art zu erbringen insbesondere durch Aufbereitung und Vermittlung von allgemeinverfügbarem Wissen über Erkrankungen namentlich aber nicht nur dermatologischer Erkrankungen einschließlich der Erbringung von konkreten Serviceleistungen für Patienten, Ärzte und Apotheker wie etwa aber nicht nur Datenverarbeitungen, Marketing- und Plattformdienstleistungen, Lieferdienstleistungen einschließlich Verpackungsservice, und Abrechnungsdienstleistungen, soweit eine gesonderte Genehmigung dafür nicht erforderlich ist oder diese jeweils vorliegt.