Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Personen und Firmen im Bereich Unternehmensführung, Immobilien und Projektentwicklung, der Erwerb und die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie die Maklertätigkeit gem. § 34 c Gewerbeordnung und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.