Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, die Entwicklung und das Projektieren von Grundbesitz und das Halten und Verwalten des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitzes. Genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen