Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Vertretung von Fotografen, Mediendesignern und allen anderen bei Film-, Foto- oder sonstigen Medienproduktionen tätigen Personen sowie die Planung, Organisation, Durchführung und Vermittlung von Film-, Foto- oder sonstigen Produktionen oder von Veranstaltungen sowie (bild-)redaktioneller Tätigkeiten.