Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen sowie die Projektentwicklung und Verwaltung von Immobilienobjekten, die Vermittlung von Immobilien, die Generalübernehmer- und Unternehmertätigkeit für Bauprojekte im Rahmen des § 34c GewO.