Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Montage und Demontage von Brandschutzanlagen, Arbeitnehmerüberlassung nach erfolgter Erlaubnis, Vermittlung von Aufträgen, Kurierfahrten bis 3,5 t, Handel mit Wirtschaftsgütern verschiedener Art, sofern sie nicht besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, insbesondere mit Lebensmitteln, Süßwaren, Tabakwaren und Getränken sowie Hard- und Software.