Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektierung, Steuerung und Entwicklung von Immobilienobjekten aller Art, insbesondere von Baugrundstücken; Bauträgertätigkeiten; An- und Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; die Vermietung von gewerblichen und zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten; Immobilienverwaltung.