Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Erwerb von Handlungswissen im Bereich der ethischen Führung von Organisationen (Menschenrechte, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Kooperation mit Akteuren aus Krisengebieten etc.). Finanzielle Förderung gemeinnütziger Körperschaften, die Bildungszwecken dienen, und sich dabei schwerpunktmäßig folgenden Themen widmen: Klimawandel, Tier -und Artenschutz, Naturschutz, wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit insbesondere im Bereich Frauen und Jugendliche weltweit.