Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Softwareentwicklung, Software-Development, das Betreiben von Internetportalen und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem Gegenstand sowie die Planung, Beratung, Entwicklung, der Vertrieb und das Training im Rahmen von Multimedia- und IT-Anwendungen.