Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von eigenen Beteiligungen, Vermögensanlagen und Wertpapieren, von eigenem Grundbesitz, Immobilien und grundstüclsgleichen Rechten im eigenen Namen für eigene Rechnung und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.