Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der PAK GmbH & Co. KG mit dem SItz in Darmstadt (nachfolgend Kommanditgesellschaft genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Untenehmensgegenstandes. Die Gesellschaft ist auch befugt, die Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei anderen als der in Satz 1 genannten Gesellschaft zu übernehmen.