Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Finanzierung und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der Unternehmenswerte. Der Gegenstand umfasst die Ausübung von entgeltlichen Dienstleitungen, insbesondere von Management Holding-Funktionen, an diese Unternehmen. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispfichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz.