Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlungstätigkeiten für den Rohstoffhandel sowie den Handel mit Maschinen, Fahrzeugen, Elektrogeräten und Konsumgütern, Erbringung von Unternehmens-, Behörden- und Managementberatungsleistungen, insbesondere Strategieberatung, Marketingberatung und Fundraising-Beratung sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.