Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Verwertung musikalischer und sonstiger Aufnahmen auf Tonträgern, im Internet, Darbietung von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen, Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Bekleidungstextilien und damit zusammenhängende Geschäfte aller Art.