Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte sowie die Beratung von Unternehmen, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte.