Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, sowie der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Diese Zwecke werden verwirklicht durch die Unterstützung von Kindern die von ihren Eltern getrennt sind bei der Zusammenführung mit ihren Eltern (z.B. durch Ermittlung von Kontaktadressen, Beratung und Betreuung im Rahmen der tatsächlichen Zusammenführung, sowie Unterstützung bei der Stellung behördlicher Anträge und Veranstaltung von Spendenaktionen zur Aufbringung der Kosten der Zusammenführung); von Eltern oder Elternteilen die von ihren Kindern getrennt sind bei der Zusammenführung mit ihren Kindern (z.B. durch Ermittlung von Kontaktadressen, Beratung und Betreuung im Rahmen der tatsächlichen Zusammenführung und Unterstützung bei der Stellung behördlicher Anträge und Veranstaltung von Spendenaktionen zur Aufbringung der Kosten der Zusammenführung) und der Beteiligten bei der persönlichen Verarbeitung der trennungsbezogenen Erlebnisse (z.B. durch Veranstaltung und Durchführung von Gruppengesprächen).