Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Entwicklung eigenen Vermögens, der Erwerb von noch zu bebauenden und unbebauten Grundstücken sowie der Abschluss von Verträgen über bebaute, zu bebauende und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Immobiien, sowie die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien.