Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, und die Veräußerug von Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten und weiteren grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung, Entwicklung und Veräußerung von Immobilien. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst Geschäfte nach § 34c GewO.