Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich ihres Erwerbes und Verkaufes sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktionen bei Beteiligungsgesellschaften einschließlich sämtlicher mit vorgenannten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Neben- und verwandter Tätigkeiten