Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsleistungen aller Art, Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.