Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Vermittlung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Beteiligungen, Fusionen und Kooperationen im nationalen und internationalen Bereich und damit zusammenhängende Dienstleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und die Entwicklung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bereich des Wagniskapitals, sowie die Unternehmensberatung im Zusammenhang mit vorstehenden Geschäften.