Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihr Tätigkeit richtet sich auf die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Unterhalt und den Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Weiterer Zweck des Unternehmens ist die Förderung, der Erhalt und der Erwerb von Fähig- und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich sowie die pflegerische Versorgung von schwerst mehrfach behinderten Menschen in den Förderbereichen der Werkstatt.