Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und weltweite Vertrieb mit neuen und gebrauchten Geräten der Medizintechnik aller Art sowie deren Reparatur; ferner die Verwaltung des eigenen Vermögens und Asset Management; der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen. Gegenstand ist ferner die Beratung und die Erbringung von Managementleistungen aller Art für diese Unternehmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.