Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und/oder die Durchführung von Arbeiten zur Errichtung von Wohnhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene und/oder fremde Rechnung sowie der Erwerb und die Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke, die Erbringung etwaiger sonstiger damit im Zusammenhang stehenden Bauträgerleistungen im wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung), die Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Gewerberäumen, insbesondere Realisierung von Bauvorhaben in Leipzig im Stadtteil Lindenau sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1, Ziff. 1 und 2 Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.