Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen, sowie die Beteiligung an Unternehmen und Vemıögensanlagen aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist ebenfalls die Übernahme und die Beratung von/bei Leistungen aus dem technischen Asset Management sowie das Controlling und die Begleitung von Hotelbauprojekten und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.