Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen und Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, Übernahme von Geschäftsleitungen sowie die damit in Zusammenhang stehende Erbringung von sonstigen kaufmännischen oder technischen Dienstleistungen (Führungsholding) und alle Geschäfte, die diesen Zwecken dienen.