Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Marketing, der Betrieb einer Werbeagentur, die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Print- und Werbedesign, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Baustoffen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.