Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtwesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Förderung der Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zugunsten anderer gemeinnütziger Körperschaften oder einer juristischen Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO und Weiterleitung von Spenden an diese.
Dies geschieht im Rahmen der Fördertätigkeit nach § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft wird
hierbei ausschließlich und unmittelbar im Rahmen ihrer Fördertätigkeit nach § 58 Nr. 1 AO
tätig. Sie stellt unter anderem eine Goodwill-Plattform (Spenden-Plattform bereit, die von
der Gesellschaft selbst betrieben wird.