Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Beratung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Foto-, Film-, Fernseh- und Multimediaproduktionen,
b) die Herstellung und der Vertrieb von visuellen und audiovisuellen Medien,
c) die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von analogen und digitalen Produkten,
d) die Herstellung und der Vertrieb von Merchandising Produkten sowie alle Tätigkeiten die damit jeweils im Zusammenhang stehen.