Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung von Mietern und Eigentümern, Durchführung von Wohnungsbesichtigungen ohne Maklertätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung im Auftrag des Eigentümers, Beratung und Begleitung der Eigentümer bei Sanierungsmaßnahmen, Wohnungsübergabe vor und nach Vermietung, Beauftragung von Kleinreparaturen, Vermittlung von Handwerkern an Dritte, Hol- und Bringservice.