Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Software Dienstleistungen aller Art, wie Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Software und Softwaretools sowie das Betreiben von Software-basierten Plattformen als auch die Beratung von Unternehmen in diesem Zusammenhang, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.