Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Die Gesellschaft beteiligt sich an Unternehmen oder gründet diese, sofern das allgemeine Wohl von Mensch und Natur berücksichtigt und dies mit den von den Vereinten Nationen formulierten 17 Nachhaltigkeitszielen (UN Sustainable Development Goals) vereinbar ist.