Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Bauten jeder Art als Generalübernehmer und -unternehmer sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Baustoffhandel, Trockenbauarbeiten, Vergabe von Bauleistungen an autorisierte Fachbetriebe; Arbeiten im Bau- und Nebengewerbe, die keiner besonderen Zulassung bedürfen, z. B. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Arbeiten in zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.