Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten; b) die Einrichtung und den Betrieb anderer geeigneter Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art zur Betreuung von Schul- und Vorschulkindern.
In diesem Zusammenhang werden verschiedene Angebote der pädagogischen Betreuung, der theoretischen und praktischen Förderung sowie der Selbstentfaltung der Kinder geschaffen. In Zusammenarbeit mit den Eltern soll die ganzheitliche Entwicklung der Kinder gefördert werden. Dabei ist die Integration von behinderten oder anderweitig benachteiligten Kindern wichtiger Bestandteil.