Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im Bereich der Politik und der Kommunikation, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit bei Film - und Fernsehproduktionen und -vertrieb, bei Messe und Eventmanagements, Öffentlichkeitsarbeit, Medienkampagnen und digitaler Kommunikation sowie der grenzüberschreitende Handel, E-Commerce - Marketing und - Vertrieb, einschließlich, nicht aber beschränkt auf Lebensmittelprodukte.