Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketingdienstleistungen, Marketingberatung und -coaching, das Verfassen von Werbetexten und Büchern, insbesondere Autorentätigkeiten, die Erstellung von Webseiten sowie Erbringung von musikalischen und lehrenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Auch der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung sowie die Verwertung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte.