Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung und Vermittlung von Werbe- und Marketingdienstleistungen verschiedener Art, insbesondere Reklame und Network-Marketing sowie Medien- und Webseitengestaltung, der Groß- und Einzelhandel einschließlich Im- und Export sowie der Handel auch als Internetvertrieb mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Lebensmitteln und Werbeartikeln und das Betreiben von Restaurants, Imbissen und Cateringunternehmen und zusätzlich auch die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.