Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Waren aus Textilien; Handel mit Waren jeglicher Art, insbesondere aus Textilien; Vermittlung von Geschäftskontakten und Informationen. Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.