Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Groß- und Einzelhandel, sowie das Betreiben von Internetshops mit Waren verschiedenster Art, insbesondere elektrische und elektronische Artikel, sowie Heizungs-, Sanitär und Lüftungsbedarf, Beteiligung sowie Kauf von Unternehmen egal welcher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie das Anbieten von Schulungen insbesondere für elektrische und elektronische Artikel.