Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Software und Design für den Betrieb von Webseiten (z.B. Dienstleistungsplattformen, Internetportale, Marktplätzen), die Nutzungsüberlassung an Dritte, der Support, einschließlich Suchmaschinenoptimierung für diese Software sowie die Duchführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.