Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum einschließlich von gewerblichen Räumen, die Entwicklung und Durchführung von Projekten im Hoch- und Tiefbau und damit verbundene Lieferungen und Leistungen sowie die Vorbereitung, Errichtung und Betreuung von Bauvorhaben sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung sowie die Verwaltung und der Betrieb von Grundstücken, Wohnungs- oder Teileigentum. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.